Habe da was gefunden !
http://www.hella.com/hella-de-de/assets ... DE_HKG.pdf
Demnach gibt es Begrenzungsleuchten und Vordere Umrissleuchten.
Begrenzungsleuchten:
Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm).
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Abstand zwischen den Begrenzungsleuchten bei M1-
Fz. und N1-Fz. ist nicht festgelegt. Bei allen anderen
Kfz.-Klassen min. 600 mm zwischen beiden Begrenzungsleuchten,
jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten
< 1.300 mm.
Vordere Umrissleuchten:
Anbauhöhe: Oberhalb des durchsichtigen Bereiches der
Windschutzscheibe.
Anbaubreite: So weit wie möglich außen, max. 400 mm vom
äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Also darf ich hiernach die "oberen Umrissleuchten" so belassen,
und zusätzlich LED-Tagfahrlichtlampen mit Positionslampen-Funktion montieren.
Gruß
Fred
