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von hans » 9. Nov 2010, 00:40
Vorsicht, auch TÜV-Leute sind nicht unfehlbar, m. E. ist das Teil allein mit dem Prüfzeichen wie Du es beschrieben hast, nicht als Tagfahrlicht zulässig und Du kannst bei einer Kontrolle ordentlich Ärger bekommen !
ECE-R87
Ein zugelassenes Produkt, erkennt man an dem Prüfzeichen auf jedem einzelnen Scheinwerfer. Das Prüfzeichen muß so aufgebracht sein, daß es auch im eingebauten Zustand sichtbar ist und befindet sich daher normalerweise auf der Frontscheibe. Die Anbringung des Prüfzeichens ist Pflicht, hat somit ein Scheinwerfer kein Prüfzeichen, ist dieser nicht zugelassen!
Ein Prüfzeichen für eine Tagfahrleuchte, welche nach
ECE R87 zugelassen ist, sieht zum wie folgt aus:
RL (E1) 12345
RL = steht hier für Daytime-Running Light, E = im Kreis ist das allgemeine Prüfzeichen, die dahinter stehende Nummer (1-49) sagt lediglich aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte (z.B. 1 für Deutschland, 6 für Belgien usw.). Ferner ist noch eine mehrstellige, laufende Nummer vorhanden, welches die eigentliche Genehmigungsnummer ist.
Jede LED-Tagfahrleuchte hat eine Steuerelektronik. Teilweise ist diese in der Leuchte integriert, oder als externes Modul vorhanden. Die Elektronikkomponenten bedürfen auf jeden Fall einer zusätzlichen Prüfung und Zulassung. Geprüft werden muß die elektromagnetische Verträglichkeit EMV. Hierbei wird sichergestellt, dass von den Elektronikkomponenten keine Störungen ausgehen können, welche das Bordnetz oder andere Elektroniken stören. Für diese Zulassung muß ein weiteres Prüfzeichen vorhanden auf dem Produkt oder deren Bauteile sein. Eine Zulassungsnummer könnte wie folgt lauten:
R10 (E1) 12345
Seriöse Anbeiter sollten in der Lage sein, Ihnen die Zulassungsurkunde der Leuchte vorzeigen zu können. Diese Urkunde belegt auch, wer die Leuchte zugelassen hat und wer als Hersteller dafür haftet.
Worauf muss ich achten?
Wer sich für eine Tagfahrleuchte interessiert, solltee Sie zuvor die nachgenanten Fragen klären. Sollten Sie auch nur eine der Fragen mit "Nein" beantworten müssen, sollten Sie nach einer Alternativlösung suchen. Die einzelnen Punkte sind nachfolgend auch noch mal im Detail erklärt.
•Prüfzeichen für Tagfahleuchte vorhanden?
•Prüfzeichen für EMV Zulassung vorhanden?
•Steckverbindungen wasserdicht ausgeführt?
•Vorschriftgemäßer Anbau an das Fahrzeug möglich?
Der Einbau einer nicht zugelassenen Leuchte, oder der falsche Anbau an das Fahrzeug, kann im Zweifel sehr viel Ärger bedeuten und sogar den Verlust des Versicherungsschutzes!
Leider gibt es einige Anbieter die bei großen Auktionshäusern und in Onlineshops verschiedene "LED-Leuchten" als Tagfahrleuchten verkaufen. So werden dort z.B. Seitenmarkierungsleuchten von namhaften Herstellern als Tagfahrleuchten angepriesen! "LED-Leuchtbänder" zum Ankleben an den Scheinwerfer und flexible LED-Leuchten -welche nicht nur billig aussehen sondern ebenfalls als Tagfahr - und Positionsleuchte angeboten werden, nehmen ebenfalls überhand. Natürlich ist das in keinster Weise erlaubt, nicht zulassungsfähig und kann bei einer Kontrolle oder einem Unfall zu unangenehmen Folgen führen.
Grüße H (at ) N S ‹(•¿•)› D E R * M O B I L E * S C H W A B E