LED Tagfahrlicht Strips ???

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LuggiB
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LED Tagfahrlicht Strips ???

#1 Beitrag von LuggiB » 7. Nov 2010, 20:33

Hat jemand schon LED / SMD Strips ein- bzw. angebaut ???
Es handelt sich um LED Streifen mit E - Prüfzeichen E-4 und R87 Tagfahrlichtmodul.
Diese Teile können wohl flexibel (gerade oder geschwungen) angeklebt werden.
Sind diese Teile lt. STVO zugelassen ??? Taugen sie was, oder soll man die Finger davon lassen ?
Erhältlich bei z.B. bei www.electronicx.de
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oldpitter
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#2 Beitrag von oldpitter » 8. Nov 2010, 18:58

Ich hatte hier mal dazu geschrieben:
oldpitter hat geschrieben: Zulassung nach EU und zusätzlich nach EDE R87

EDE ist eigendlich ECE R87
EU oder E ist das Prüfzeichen für z.B. Beleuchtungsgläser (früher die Wellenlinie)
Die ECE-Richtlinie regelt die Anforderungen und die Vorgaben zur Platzierung der Leuchten. So muss das Tagfahrlicht mindestens 25 Zentimeter und höchstens 150 Zentimeter über dem Boden angebracht werden und sich beim Einschalten der Zündung automatisch aktivieren. Wird das Abblendlicht eingeschaltet, müssen die nachgerüsteten Leuchten automatisch ausgehen. Sie dürfen auch nicht zusammen mit dem Fernlicht oder den Nebelscheinwerfern leuchten.
Beim Kauf ist darauf zu achten, dass die Tagfahrleuchten
· das E-Prüfzeichen auf der Streuscheibe tragen
· nach der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sind und
· die Buchstabenkombination RL im Genehmigungszeichen auf der
Abschlussscheibe tragen

Wenn man unter google den Begriff "EDE R87 Zulassung " eingibt, findet man sofort Angebote mit "LED Tagfahrlicht Weiß E-Prüfzeichen EDE R87 Zulassung"
Der Händler ist so ehrlich, dass weiter unten aufgeführt wird, dass
Keine TÜV Eintragung möglich ist, und nur im "Außenbereich der StVO" ohne Eintragung zugelassen.
Vermutlich fehlt die RL im Genehmigungszeichen ;-)
Es würde die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) und u.U. Versicherungsschutz erlöschen :roll:
Also beim Kauf aufpassen ;-)
Bei der von dir beschriebenen Variante heißt es:
-Mit E-Prüfzeichen E-4
-1x R87 Modul :scratch:

Das reicht nicht aus, um die Zulässigkeit zu beurteilen
(Nach diesen Angaben sind sie NICHT zulässig.
LG Peter

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LuggiB
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#3 Beitrag von LuggiB » 8. Nov 2010, 21:14

Hallo Peter,
danke für deine Hilfe !
War heute mal zum TÜV gefahren und habe dort die ausgedruckte Beschreibung vorgelegt. Der Prüfer meinte, wenn die Prüfzeichen auf den "Strips" eingestanzt sind, wäre es O.K.
Ich hab sie mal bestellt (25 €uronen). Wenn sie da sind, fahr ich grade nochmal beim freundlichen TÜV-Prüfer vorbei, zeige sie vor und dann weiß ich sicher. ob ich sie anbauen oder "zurückschicken" darf !!!

Nochmal Danke für deine Hilfe, es ist ja immer schlimm, mit den ganzen Vorschriften & gesetzlichen Regelungen.
Viele Grüsse aus dem Allgäu
Luggi :shock:
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hans
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#4 Beitrag von hans » 9. Nov 2010, 00:40

Vorsicht, auch TÜV-Leute sind nicht unfehlbar, m. E. ist das Teil allein mit dem Prüfzeichen wie Du es beschrieben hast, nicht als Tagfahrlicht zulässig und Du kannst bei einer Kontrolle ordentlich Ärger bekommen !

ECE-R87

Ein zugelassenes Produkt, erkennt man an dem Prüfzeichen auf jedem einzelnen Scheinwerfer. Das Prüfzeichen muß so aufgebracht sein, daß es auch im eingebauten Zustand sichtbar ist und befindet sich daher normalerweise auf der Frontscheibe. Die Anbringung des Prüfzeichens ist Pflicht, hat somit ein Scheinwerfer kein Prüfzeichen, ist dieser nicht zugelassen!

Ein Prüfzeichen für eine Tagfahrleuchte, welche nach
ECE R87 zugelassen ist, sieht zum wie folgt aus:

RL (E1) 12345

RL = steht hier für Daytime-Running Light, E = im Kreis ist das allgemeine Prüfzeichen, die dahinter stehende Nummer (1-49) sagt lediglich aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte (z.B. 1 für Deutschland, 6 für Belgien usw.). Ferner ist noch eine mehrstellige, laufende Nummer vorhanden, welches die eigentliche Genehmigungsnummer ist.

Jede LED-Tagfahrleuchte hat eine Steuerelektronik. Teilweise ist diese in der Leuchte integriert, oder als externes Modul vorhanden. Die Elektronikkomponenten bedürfen auf jeden Fall einer zusätzlichen Prüfung und Zulassung. Geprüft werden muß die elektromagnetische Verträglichkeit EMV. Hierbei wird sichergestellt, dass von den Elektronikkomponenten keine Störungen ausgehen können, welche das Bordnetz oder andere Elektroniken stören. Für diese Zulassung muß ein weiteres Prüfzeichen vorhanden auf dem Produkt oder deren Bauteile sein. Eine Zulassungsnummer könnte wie folgt lauten:

R10 (E1) 12345

Seriöse Anbeiter sollten in der Lage sein, Ihnen die Zulassungsurkunde der Leuchte vorzeigen zu können. Diese Urkunde belegt auch, wer die Leuchte zugelassen hat und wer als Hersteller dafür haftet.

Worauf muss ich achten?

Wer sich für eine Tagfahrleuchte interessiert, solltee Sie zuvor die nachgenanten Fragen klären. Sollten Sie auch nur eine der Fragen mit "Nein" beantworten müssen, sollten Sie nach einer Alternativlösung suchen. Die einzelnen Punkte sind nachfolgend auch noch mal im Detail erklärt.

•Prüfzeichen für Tagfahleuchte vorhanden?

•Prüfzeichen für EMV Zulassung vorhanden?

•Steckverbindungen wasserdicht ausgeführt?

•Vorschriftgemäßer Anbau an das Fahrzeug möglich?
Der Einbau einer nicht zugelassenen Leuchte, oder der falsche Anbau an das Fahrzeug, kann im Zweifel sehr viel Ärger bedeuten und sogar den Verlust des Versicherungsschutzes!

Leider gibt es einige Anbieter die bei großen Auktionshäusern und in Onlineshops verschiedene "LED-Leuchten" als Tagfahrleuchten verkaufen. So werden dort z.B. Seitenmarkierungsleuchten von namhaften Herstellern als Tagfahrleuchten angepriesen! "LED-Leuchtbänder" zum Ankleben an den Scheinwerfer und flexible LED-Leuchten -welche nicht nur billig aussehen sondern ebenfalls als Tagfahr - und Positionsleuchte angeboten werden, nehmen ebenfalls überhand. Natürlich ist das in keinster Weise erlaubt, nicht zulassungsfähig und kann bei einer Kontrolle oder einem Unfall zu unangenehmen Folgen führen.
Grüße H (at ) N S ‹(•¿•)› D E R * M O B I L E * S C H W A B E

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#5 Beitrag von LuggiB » 9. Nov 2010, 20:29

Hallo Hans,

auch Dir herzlichen Dank für deine Hilfestellung.
Wenn das bestellte LED-Teil da ist, werde ich genau prüfen, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, ansonsten geht es zurück.

Viele Grüsse
Luggi
:lol:
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menzian
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#6 Beitrag von menzian » 11. Dez 2010, 07:12

Hallo Luggi, was ist aus den LED- Streifen geworden?

Hast Du sie nun angebaut oder haben die Dinger keine Zulassung? :dontknow:
Gruß Micha und Gabi aus dem Hegau am Bodensee

zur Zeit ohne Fahrzeug

Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.

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