Sachmangel: lange Standzeiten: 2 Jahre bei Womo u.U. o.K.

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Sachmangel: lange Standzeiten: 2 Jahre bei Womo u.U. o.K.

#1 Beitrag von Forenleitung » 13. Dez 2009, 12:57

In den Urteilsdatenbanken des www findet man eine Reihe von Urteilen zu langen Standzeiten im KFZ-Gewerbe. Zumeist handelt es sich um Entscheidungen einen PKW-Kauf betreffend.

Das OLG Karlsruhe hat nun in einem Fall entschieden bei dem es um ein Wohnmobil ging. (AZ 9U 176/08)

Kurz:

Eine Standzeit von 2 Jahren ist vom Käufer u.U. hinzunehmen.


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