TÜV - Infos

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Breckman

TÜV - Infos

#1 Beitrag von Breckman » 9. Apr 2013, 19:26

Hallo zusammen,

hier eine nette Zusammstellung des TÜV - Süd zu vielen Fragen von Campern.

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... /1_122.PDF

Frankia

TÜV-infos

#2 Beitrag von Frankia » 9. Apr 2013, 21:28

Hallo "Breckman",
schöne Info !
Kurz und bündig das Wesentliche beschrieben !
Nicht nur für Neueinsteiger !!
Das Verkehrszeichen 253 (Verkehrsbeschränkung für Fahrzeuge/WOMO über 3,5 to) hat uns z.B stets irritiert.
Nach einer Reise wollten wir uns immer schlau machen.
Dabei blieb es aber auch, bis dato.
Doch nun ist alles klar :D :D
Gruß
Frankia

snoopy
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#3 Beitrag von snoopy » 10. Apr 2013, 08:24

Stimmt, die Infos helfen weiter.

Allerdings habe ich beim Querlesen ein paar Schwächen entdeckt:

So sind die Ausführungen zum Betrieb der Gasanlage während der Fahrt irreführend, da sie nicht die per 2007 eingeführte Regelung wiedergeben.
snoopy hat geschrieben:
menzian hat geschrieben:
Pfalzcamper hat geschrieben:Bestandsschutz bedeutet, dass neue Gesetzeslagen bisher gueltige Wirksamkeiten nicht rueckwirkend aendern, sondern nur fuer Neufahrzeuge ab dem Datum des neuen Gesetzes Gueltigkeit besitzen.
Kann ich also meine Heizung beim Fahren anmachen, obwohl ich nur einen normalen Flaschenanschluß habe? Ich wäre überrascht.
Zum 01.01.2007 gab es eine Änderung der Vorschriften zum Betrienb der Gasanlage während der Fahrt. Ziel war eine Vereinheitlichung der Regeln in der EU.

Bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 01.01.2007 die mit einem einfachen Druckminderer oder auf gleicher Technik basierender Mehrflaschenanlage ausgestattet sind, darf die Gasanlage in D während der Fahrt betrieben werden, in F jedoch nicht. Die Regelungen für andere Länder habe ich jetzt nicht in Erinnerung.
Bei Fahrzeugen die nach dem Stichtag erstmals zugelassen wurden, darf mit der zuvor beschriebenen Technik in der gesamten EU die Gasanlage während der Fahrt NICHT betrieben werden.
Soweit im Fahrzeug ein System wie der SecuMotion von Truma betrieben wird, darf die Gasanlage in der ganzen EU während der Fahrt betrieben werden.

So, ich hoffe ich habe das jetzt so alles richtig wiedergegeben wie ich es mir 2007 angelesen habe.
Außerdem sind die Angaben zum TÜV-Intervall bei WoMo >3,5 Tonnen unvollständig (ab einem Alter von 72 Monaten jährliche Prüfung).

Auch einen Hinweis auf die bei WoMo über 3,5to mitzuführende zusätzliche Sicherheitsausstattung (Hinterlegkeil für Rad, Warnleuchte) sowie die bei WoMo >3,5 to mit Anhänger geltenden Geschwindigkeitsbestimmungen sucht man vergebends.

Ist schon schlimm wenn man immer alles haben will :wink:

Petryheil60

#4 Beitrag von Petryheil60 » 10. Apr 2013, 20:54

Danke sehr gute Info .

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Ruhrpottrecke
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#5 Beitrag von Ruhrpottrecke » 12. Apr 2013, 13:34

Super INFO gleich mal kopiert :daumen :daumen :daumen
Schöne Grüße , und allzeit gute Fahrt wünscht Stephan , sein Schatz Silvia und Tuf-Tuf 2...
_______________________________________
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#6 Beitrag von oldpitter » 15. Apr 2013, 17:05

Als "Insider" hätte ich auch noch einen Link: TÜV Reisemobil-Ratgeber
:wink:
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

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Breckman

#7 Beitrag von Breckman » 15. Apr 2013, 17:07

Yep, sehr schöne Ergänzung.
Danke Peter. :wink:

Jubel

#8 Beitrag von Jubel » 16. Apr 2013, 09:43

beides gute Links grad für Anfänger. Danke

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