Nebelleuchten als Fahrlicht?

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oldpitter
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#1 Beitrag von oldpitter » 28. Jul 2014, 11:12

StVO § 17 (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


Ist eigentlich sehr deutlich. :wink:
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

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