laut EU müssen Gastanks und Gastankflaschen nicht mehr nach 10 Jahren überprüft werden.
ami
Gastanks und Gasflaschentanks haben keine Ablaufzeit mehr
Dazu kann ich nur sagen,
**edit by Dakota**
guckst du hier:
www.fluessiggas.info/index.php
da Campinggas anklicken und auf der neuen Seite 5. Prüfungsvorschriften.
Somit ist das auch geklärt.
Grüße Hubi
**edit by Dakota**
guckst du hier:
www.fluessiggas.info/index.php
da Campinggas anklicken und auf der neuen Seite 5. Prüfungsvorschriften.
Somit ist das auch geklärt.
Grüße Hubi
Gastanks, nach neuen Bestimmungen zugelassen, müssen ein "Verfallsdatum"
eingeprägt haben. Danach sind sie gegen einen neuen auszuwechseln.
Damit entfällt in der Tat für neue, so gekennzeichnete Tanks die 10-jährige Überprüfung.
ob das dann günstiger ist
eingeprägt haben. Danach sind sie gegen einen neuen auszuwechseln.

Damit entfällt in der Tat für neue, so gekennzeichnete Tanks die 10-jährige Überprüfung.
ob das dann günstiger ist

LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....

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Auch hier zurück zum fachlichen Teil des Threads
Benennung und Link zum Verordnungstext währen hilfreich und wirklich informativ.
Generell ALLE Gastanks können nicht gemeint sein.
Ältere Tanks unterlagen bei der Herstellung nicht den Prüfbestimmungen
und unterlagen auch nicht den laufenden Qualitätskontrollen der Bestimmung zur ECE R6710.
Richtigstellung nach bisher zugänglichen Verordnungsbestimmungen:
1. Gasflaschen und auch Gastanks, die nach der TRG 360 (Technische Regeln Druckgase ) zugelassen und im Umlauf sind, unterliegen weiterhin der 10-Jahres-Prüfung.
2. Gastanks (neuer Bauart), nach der "ECE R6701" ( Regelwerk 6701 der Economic Commission for Europe ) können als ortsbewegliche und ortsfeste Gasdruckanlagen zertifiziert werden.
Werden diese Gasdruckanlagen gem. der DIN "EN 12979" ( Einbauvorschrift ) fest in das Fahrzeug eingebaut, so entfällt die 10-Jahres-Prüfung.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Hersteller der Gasdruckanlage (Tank) eine beschränkte Lebensdauer für sein Produkt angeben muss, da Druckbehälter auch innen rosten/oxidieren.
Nach Ablauf dieses Datums ist ein neuer Gastank einzubauen.
Es ist theoretisch möglich, dass diese Bestimmungen überarbeitet werden/wurden.
Hierzu sollte aber auch die Information nachprüfbar sein.
Es mag Händler/Hersteller geben, die mit "halber" Information
ihre Produkte/Restbestände an den Kunden bringen wollen.
Spätestens bei der fälligen Prüfung der Gasanlage kommt dann das böse Erwachen......

Benennung und Link zum Verordnungstext währen hilfreich und wirklich informativ.

Generell ALLE Gastanks können nicht gemeint sein.
Ältere Tanks unterlagen bei der Herstellung nicht den Prüfbestimmungen
und unterlagen auch nicht den laufenden Qualitätskontrollen der Bestimmung zur ECE R6710.
Richtigstellung nach bisher zugänglichen Verordnungsbestimmungen:
1. Gasflaschen und auch Gastanks, die nach der TRG 360 (Technische Regeln Druckgase ) zugelassen und im Umlauf sind, unterliegen weiterhin der 10-Jahres-Prüfung.
2. Gastanks (neuer Bauart), nach der "ECE R6701" ( Regelwerk 6701 der Economic Commission for Europe ) können als ortsbewegliche und ortsfeste Gasdruckanlagen zertifiziert werden.
Werden diese Gasdruckanlagen gem. der DIN "EN 12979" ( Einbauvorschrift ) fest in das Fahrzeug eingebaut, so entfällt die 10-Jahres-Prüfung.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Hersteller der Gasdruckanlage (Tank) eine beschränkte Lebensdauer für sein Produkt angeben muss, da Druckbehälter auch innen rosten/oxidieren.
Nach Ablauf dieses Datums ist ein neuer Gastank einzubauen.
Es ist theoretisch möglich, dass diese Bestimmungen überarbeitet werden/wurden.
Hierzu sollte aber auch die Information nachprüfbar sein.
Es mag Händler/Hersteller geben, die mit "halber" Information
ihre Produkte/Restbestände an den Kunden bringen wollen.
Spätestens bei der fälligen Prüfung der Gasanlage kommt dann das böse Erwachen......
LG Peter
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